Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungsprozesse. Für Einzelveranstaltungen (z.B. Teamentwicklung, Interne Evaluation usw.) sind sie sinngemäß gültig. Sie werden Auftraggeber*innen vor bzw. spätestens mit dem Vertragsangebot des Coaches zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrages.
§ 1 Ablauf eines Beratungsprozesses
Themenfelder und Zielsetzungen
Zum Beginn werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. konkretisiert.
In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden Klienten*innen und ggf. Vertreter*innen der Organisation, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen.
Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet der Coach in Abstimmung mit den Klienten*innen, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit den anderen Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe von Informationen erfolgt nicht.
Reflexion und Abschluss
In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Beratungsprozesses statt, die der Coach gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.
Sollte der Beratungsprozess vorzeitig abgebrochen werden, wird noch ein (z. B. telefonisches) Auswertungsgespräch geführt.
§ 2
Qualitätssicherung und -entwicklung
Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt der Coach regelmäßig kollegiale Beratung, Kontrollsupervision, Fortbildung oder andere Maßnahmen zur Reflexion, Evaluation und Weiterentwicklung der eigenen Beratungsarbeit.
§ 3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten
Wird ein Sitzung oder ein Auswertungsgespräch von Seiten der Klienten*innen oder seitens ihrer Organisation abgesagt, so wird das Sitzungshonorar wie folgt in Rechnung gestellt:
· bis zu einem Monat vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
· bis zu zwei Wochen vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
· ab fünf Tage vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar
Sollte ein Termin auf Wunsch der Klienten*innen oder seitens ihrer Organisation verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.
Sollte der Coach eine Sitzung absagen müssen, wird er die Klienten*innen oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.
§ 4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit
Grundsätzlich verpflichtet sich der Coach zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie oder er im Laufe seiner Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus.
Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.
Der Coach behält sich zur Qualitätssicherung nach § 2 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Supervisionsprozess gezogen werden kann.
Grundsätzlich wird sich der Coach organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Klienten*innen zu wahren ist.
Die Klienten*innen werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess einer Beratung organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit dem Coach und den anderen an der Beratung teilnehmenden Klienten*innen abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.
Erhält der Coach im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z. B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o. ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird der Coach mit den Klienten*innen besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter*innen zeitnah informiert werden.
§ 5 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung
Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von dem Coach erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.
Der Coach legt (elektronische) Akten an. Hierfür nutzt er die vertraglich geregelten Leitungen von „Microsoft OneDrive“ sowie „Microsoft 365“. Auf der Grundlage des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages garantiert Microsoft dem Coach, dass die betreffenden Serverstandorte in Frankfurt am Main und Berlin sind sowie den anforderungskonformen Umgang mit allen dort gespeicherten Daten im Sinne der DSGVO.
Der Coach stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre.
Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den Coach dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt die Auftraggeber*in ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann.
Der Coach wird die Klienten*innen zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde.
Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung durch Klienten*innen ist damit nicht mehr erforderlich.
Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für die Auftraggeber*in entstehen. Sofern der Coach Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die er für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.
§ 6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Beratungsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Der Coach sichert zu, dass er nicht scheinselbständig ist. Er sichert zu, dass er seine aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt.
Honorare des Coaches sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Macht die Auftraggeber*in einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er dem Coach bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise, in der Regel durch eine schriftliche Bescheinigung, nach.
Sollte eine Bescheinigung über eine Umsatzsteuerbefreiung von der Auftraggeber*in nicht vorgelegt werden oder stellt sich die Bescheinigung der Auftraggeber*in im Nachhinein als unzureichend heraus, so wird die Umsatzsteuer vom Coach – auch rückwirkend – in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt.
Für die Richtigkeit einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG ist nur der Coach verantwortlich.
Der Coach haftet nur
· im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit.
· im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
· im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten.
Der Coach hat zur Absicherung seiner Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung bei der Alianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin abgeschlossen.
Stand November 2024